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   BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89   

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https://dejure.org/1989,2830
BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89 (https://dejure.org/1989,2830)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1989 - 2 StR 575/89 (https://dejure.org/1989,2830)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 2 StR 575/89 (https://dejure.org/1989,2830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festellung der Schuldfähigkeit durch das Gericht aufgrund eigener Sachkunde bei den Folgen einer Schädelverletzung als Verfahensfehler im Strafausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21, 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89
    Zwar hat sich der Angeklagte nach der weiten Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" einer vollendeten Tat schuldig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81; BGHSt 30, 359, 361).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89
    Zwar hat sich der Angeklagte nach der weiten Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" einer vollendeten Tat schuldig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81; BGHSt 30, 359, 361).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 491/87

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89
    Die Beurteilung der Auswirkung von Schädelverletzungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert die besondere Sachkunde eines Psychiaters, unter Umständen sogar die Hinzuziehung eines Hirnfacharztes (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 15.04.1975 - 1 StR 95/75; vom 26.04.1977 - 1 StR 204/77; vom 9.10.1980 - 4 StR 464/80; vom 18.04.1984 - 2 StR 865/83; BGH StV 1981, 73; 1986, 285; BGHR StGB § 20 - Sachverständiger 2; BGHR StGB § 21 - Sachverständiger 1).
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